Inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie besagt, dass nicht der behinderte Mensch sich seiner Umgebung anpassen muss, damit er am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann, sondern die Gesellschaft muss ihre Strukturen den behinderten Menschen anpassen. Menschen mit Behinderungen werden von einer inklusiven Gesellschaft von Anfang mit ihren Bedürfnissen in das Leben seiner Umgebung miteinbezogen und nicht mehr ausgegrenzt. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.*
Das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderungen, beziehungsweise mit Besonderheiten, ist in unserem Haus für Kinder seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. In unserer Betriebserlaubnis sind zwei Integrationsplätze genehmigt. Seit 2003 haben wir diese Plätze immer wieder belegt. Auf Grund der vielen Treppen in unserem Haus muss im Vorfeld der Besuch von Kindern, die eine Gehbehinderung haben oder im Rollstuhl sitzen gut abgeklärt werden.
* Textfassung in Anlehnung an den „Leitfaden für Integration in Kindertagesstätten“ von Oberbayern