Aktuelles im Haus für Kinder
Neue Termine folgen...
.....noch in Bearbeitung... :-)
Zwergerlfasching 2023:
Hier fliegen gleich die Löcher aus dem Käse....denn nun geht sie los unsere Polonäse....
Am Dienstag, den 14. Februar ist es endlich soweit!
Wir möchten Sie recht herzlich zum Zwergerlfasching einladen.
WO? In der Mehrzweckhalle Iffeldorf
WANN?
14. Februar 2023
Einlass um 14:45 Uhr
Beginn um 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
WER? Cowboys, Indiander, Ritter, Prinzessinen, Meerjungfrauen, Tiere, Astronauten ...
Bitte lasst dies zu Hause: Konfettis und Waffen!
Highlights: buntes Spieleprogramm mit Stationen, Auftritt der Iffeldorfer Kinder-Garde, Auftritt der HfK Tanzgruppe und Sondereinlage vom Team
Vorbeikommen lohnt sich.
Bitte beachten Sie, dass das HfK Haus bereits an diesem Tag für den Aufbau und Vorbereitungen um 14.00Uhr schließt!!
Wer uns dabei unterstützen kann, bitte im unteren Abschnitt eintragen- herzlichen Dank :-)
Aufgrund der Personalstituation können wir leider keine Notgruppe an diesem Tag anbieten!
Während der Veranstaltung obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.
Um die Verpflegung anbieten zu können, freut sich der Elternbeirat und wir uns um leckere Kuchenspenden. Gerne darf auch etwas herzhaftes mitgebracht werden. (Bitte tragen Sie sich dazu ein)
Vor Ort werden die Getränke und zudem Pommes vom Landgasthof angeboten.
Wir freuen uns auf ein reges Faschings-Treiben
Ihr Haus für Kinder Team St. Vitus
PS. Ab 13. Februar wird der Fasching im Haus offiziell aufgeweckt- die Kinder dürfen gerne mit Ihren Pyjamas in die Einrichtung kommen :-)
Sobald der Fasching wach ist, können die Kinder bis zum Faschingdienstag verkleidet kommen :-)
Sand Februar 2023
Besuch bei den Bienen
Wir durften in den Herbstferien 2022 einen Imker und seine Arbeit mit den Bienen kennenlernen.
Mit viel Fachwissen und einer selbstgedrehten Kerze im Gepäck gingen die Schulkinder
glücklich nach diesem Tag zurück ins Haus für Kinder St. Vitus. >> zur Bilder-Gallerie
Sand November 2022
Wir haben unser diesjähriges Anmeldeverfahren beendet.
Wir freuen uns im September viele neue Kinder mit ihren Familien in unserem Haus willkommen zu heißen.
Unsere Kindergarten- und Krippengruppen sind dann voll besetzt und wir freuen uns auf tolle neue Gruppenkonstellationen und neuen Wind.
Derzeit suchen wir noch immer eine Erzieherin oder Kinderpflegerin wie man unseren Stellenangeboten entnehmen kann.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Einrichtung.
Sand Mai 2022
ADVENTSFENSTER
Wer sich auf den Weg machen möchte und zwischen 17.00 und 20.00 Uhr aufmerksam durch Iffeldorf spazieren möchte, der kann im einen oder anderen Haus eine Sternschnuppe im Fenster einiger Häuser sehen.
Einige Eltern unserer Kinder haben sich viel Mühe gemacht, jeweils ein Fenster ihres Hauses zu dekorieren und als eine Art Adventskalender nach und nach zu beleuchten. Als Zeichen unserer Aktion finden sie eine Sternschnuppe in den jeweiligen Fenstern.
Auch im Kindergarten kann man ein Zusatzfenster ab dem 6.12. besichtigen.
Unter folgendem Link können Sie ich den Lageplan ansehen und bei einem Abendspaziergang die wunderschönen Fenster begutachten.
Wir wünschen eine besinnliche und schöne Adventszeit mit tollen Abendrunden durchs Dorf. Lageplan
Stand November 2021
Auf die Laternen, fertig, LOS!
Wir haben schweren Herzens unseren Martinszug abgesagt und uns überlegt, wie unsere fleißig gebastelten Laternen doch noch ausgeführt werden könnten.
Ab dem 11.11.2021 ab 17.00 Uhr können sich Groß und Klein ihre Laternen schnappen und los marschieren.
Am Haus für Kinder wird die Martinsgeschichte in den Fenstern leuchten.
Die Allee zum Gut Staltach wurde am Donnerstag mit Leuchtgläsern bestückt und wurde somit zum Lichterweg zum Martinsfest.
Am Freitag, 12.11.2021 ab 17.00 Uhr wird dann als Highlight am Treppenhausfenstern ein Theaterstück als Film in Dauerschleife gezeigt.
Dieser wurde von den Minions (Schulkinder) für unseren Martinszug geübt und soll seinen Auftritt trotzdem bekommen.
Wir laden Sie alle recht herzlich dazu ein, den Lichterweg mit Ihren Laternen zu besuchen.
(Aktion vom 11.11. - 14.11.2021)
Herzlich Willkommen im neuen KiTa Jahr
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kita für das Coaching Kitaverpflegung 2021/22 der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern ausgewählt worden ist.
Mit dem Coaching werden Kitas, die ihre warme Mittagsverpflegung gesundheitsförderlich, wertgeschätzt, nachhaltig und ökonomisch gestalten möchten, von einem Coach unterstützt.
Die speziell für dieses Angebot von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern geschulte Fachkraft begleitet und berät unsere Kita, erarbeitet mit uns gemeinsam ein individuelles Lösungskonzept und begleitet uns bei dessen Umsetzung.
Erster Ansprechpartner dafür sind unsere Verpflegungsbeauftragte Fr. Heß und unsere Küchenleitung Sabine Schwarz.
Das Coaching Kitaverpflegung läuft nun schon erfolgreich seit dem Kitajahr 2010/11. Seitdem konnten bereits über 400 Kitas in ganz Bayern von diesem Angebot profitieren.
Auch wir möchten unsere Mittagsverpflegung optimieren und das Beste ist: Jeder kann sich einbringen und die Veränderungen mitgestalten! Wir freuen uns deshalb über Ihre Ideen, Wünsche und Anregungen!
Weitere Infos und den Flyer finden Sie unter Tischlein, deck dich!
ENDSPURT
Nun gehen wir gemeinsam dem Ende eines turbulenten Jahres zu.
Was wurden uns für Auflagen erlegt und an was haben wir uns alles gehalten, um heute wieder hier zusammen kommen zu können und gemeinsam noch einige schöne Tage erleben zu können?
Die Mühen und Entbehrungen haben sich derzeit aber ausbezahlt und lassen es zu, dass sich die neben einander liegenden Gruppen auch untereinander besuchen und mischen können.
Allen Kindern machte es einen riesen Spaß andere wieder zu sehen und mit ihnen in Kontakt treten zu dürfen. Unser Haus strahlt durch viele leuchtende Kinderaugen mit der Sonne um die Wette und ist von Frohsinn geflutet.
Wir bedanken uns schon jetzt auf diesem Wege für ein wirklich aufregendes Jahr.
mit St. Martin Spezial „beleuchtete Fenster im Kindergarten“
Buß- und Bettag im Hort mit Pfarrer Reitemann (nicht wie sonst im Pfarrgemeindehaus und leider ohne externe TeilnehmerInnen)
„Adventsgottesdienst“ in den einzelnen Gruppen mit Pfarrer Reitemann und „Maria Tragen“
Faschingsplakate wurden als kleines Rätsel in Iffeldorf verteilt und ergaben eine „Schubi dubi“ Lösungswort
Zum Palmsonntagsfest besuchte uns Pfarrer Reitemann und ein Esel der Familie Caliari. Mit denen haben wir auf der Wiese am Sportplatz einen schönen Gottesdienst gefeiert.
Zum Pfingstfest, dem Geburtstag der Kirche und zum Geburtstag des Hauses haben wir einen Mitmachweg entlang der Allee zum Gut Staltach aufgebaut.
Die Jubiläumswoche haben wir den „alten“ Spielen und Liedern der Mamas und Papas gewidmet. Zum Abschluss wurden wir mit einer Theateraufführung zum Lachen gebracht und haben eine kleine Überraschung bekommen.
Und nun dürfen wir gemeinsam mit den Eltern unsere Abschlussfeste feiern.
IN DEN GRUPPEN SELBST FANDEN AUCH WÄHREND DER NOTBETREUUNGEN UND DER EINGESCHRÄNKTEN REGELBETRIEBE PROJEKTE UND ANGEBOTE STATT!
Was für ein Jahr!
Stand 02.07.2021
Änderung des Grenzwertes für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 21. Juni 2021
Ab Montag, den 21. Juni 2021, gelten neue Grenzwerte für die Kindertagesbetreuung. Der Grenzwert für den Regelbetrieb mit offenen Konzepten wird von 50 auf 100 angehoben.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 0 bis 100 kann die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb stattfinden, d.h. auch offene Konzepte sind möglich.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165 ist die Kindertagesbetreuung nur im eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Es müssen feste Gruppen gebildet werden.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 ist nur eine Notbetreuung zulässig.
Auszug aus dem Newsletter 427 des Referat V3 - Kinderbetreuung
Stand 18.06.2021
Lange war es still, es wurde gewartet und die Zeit vertrieben, bis endlich alle Freunde und Spielkameraden wieder kommen durften.
Heute ist es nun soweit!
Ab heute befinden wir uns im Regelbetrieb und kommen unserer alten "Normalität" einen kleinen Schritt näher.
Wir begrüßen all unsere Kinder mit ihren Familien zurück in unserem Haus!
Wir freuen uns sehr darüber, alle wieder hier zu haben um gemeinsam Neues zu erleben.
Stand 10.06.2021
Es ist nun auch für Kinder unter 6 Jahren möglich, Selbsttests durch zu führen. Diese sollen von den Eltern gemacht werden. Genauere und ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem hier angehängten Elternbrief vom Staatsministerium.
Stand 07.06.2021
Liebe Eltern und Kinder,
vielleicht ist es schon jemandem aufgefallen, unser Pfingstweg ist um eine Station reicher geworden.
Wer Lust und Zeit hat kann sich am kommenden langen Wochenende (bevor alles wieder abgebaut wird) gerne erneut auf den Weg machen und sich anschauen was es mit der neuen Station auf sich hat.
Nur soviel sei schon mal verraten, es gibt Grund zum Feiern und im Juni begleitet uns dieses Thema.
Vielleicht lässt es den ein oder anderen von Ihnen an alte Zeiten zurück denken.
Im Zuge dieser Mitteilung möchten wir uns ganz herzlich für die lieben Rückmeldungen von Ihnen bedanken und machen unsere Angebote dadurch noch viel lieber. Vielen Dank
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes langes Pfingstwochenende und schöne Ferien.
Stand 21.05.2021
Neue Regelungen
ab dem 25. Mai 2021 soll den Vorschülern die Möglichkeit gegeben werden, unser Haus bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 im eingeschränkten Regelbetrieb zu besuchen.
nach den Pfingstferien (ab dem 7. Juni 2021) dürfen wir alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 betreuen, worüber wir sehr glücklich sind.
Ist in unserem Landkreis eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 erreicht, können wir wieder Gruppenübergreifend nach unserem Teiloffenen Konzept abreiten und in den "Normalen" Regelbetrieb übergehen.
Die Bekanntgaben für die Betreuungsmöglichkeiten erhalten wir weiterhin von der Kreisverwaltungsbehörde und werden weiterhin von dieser unterrichtet, ob und wie wir betreuen dürfen.
Stand 21.05.2021
Soeben wurde uns vom Landratsamt mitgeteilt, dass wir ab Mittwoch in den eigenschränkten Regelbetrieb wechseln dürfen.
Für die Kinderbetreuung gelten ab Mittwoch, den 19.05.2021 im Landkreis Weilheim–Schongau folgende Regelungen:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geöffnet und befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Eingeschränkter Regelbetrieb meint: eine Öffnung der Einrichtung ist nur möglich, wenn die Betreuung der Kinder in festen Gruppen erfolgt. Dies betrifft zumeist die Kindertageseinrichtungen. Für die genannten Einrichtungen gelten strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie ein Test- und Maskenkonzept.
Stand 17.5.2021
Die Notbetreuung in unserem Haus im Bereich Kindergarten und Krippe bleibt weiter bestehen.
Die aktuelle Gesetzesgrundlage sieht vor, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen ab einem Inzidenzwert über 100 in die Notbetreuung wechseln müssen. Befindet sich der Wert 5 Tage in folge unter 100, kann die Einrichtung im Kindergarten und Krippenbereich in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Steigt die Zahl und bleibt 3 Tage in folge über 100, müssen wir in die Notbetreuung.
Aufgrund der Gesetzesänderung im Grundschulbereich dürfen unsere Hortkinder bis zu einer Inzidenz von 165 ab heute unseren Hort wieder im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen.
Hier verhält es sich ähnlich wie in den anderen Bereichen und kann bei einer lang anhaltenden höheren Inzidenz wieder in die Notbetreuung übergehen.
Stand 10.05.2021
....noch ein Mal schlafen, dann ist es so weit...
Auf der Baumallee Richtung Gut Staltach entstand heute unser Pfingstweg, welcher für Groß und Klein ein Erlebnis sein soll. Wir wünschen Euch ab morgen wunderschöne Erlebnisse und schöne Erfahrungen.
Stand 04.05.2021
....noch zwei Mal schlafen, dann ist es so weit...
Stand 03.05.2021
....noch drei Mal schlafen, dann ist es so weit...
Stand 02.05.2021
....noch vier Mal schlafen, dann ist es so weit...
Stand 01.05.2021
....noch fünf Mal schlafen, dann ist es so weit...
kommt "der Taube auf die Spur"
Hinter unserer Einrichtung in der Allee parallel zum neuen Fußballplatz Richtung Gut Staltach, hat sich Euer Haus für Kinder St. Vitus Team was tolles einfallen lassen und hofft, dass Ihr viel Freude daran finden werdet.
Sucht nach diesen Tauben! Findet Ihr die, seid Ihr auf dem Richtigen Weg :)
Hinweis: bitte hinterlasst keinen Müll und passt auf die Pflanzen auf.
Und wer noch Lust, Zeit und Laune hat, kann noch weitere bunte Steine anlegen.
Stand 30. April 2021
Neues aus dem Haus zur aktuellen Situation,
Das Landratsamt wird uns nicht mehr nur Freitags, über die Schließung zur Notbetreuung und die Öffnung zum Regelebtrieb benachrichtigen, sondern individuell.
Liegt der 7 Tage Inzidenzwert 3Tage hinter einander über 100, gehen die Kindertageseinrichtungen in die Notbetreuung über.
Bleibt der Wert dann über 5 Tage in Folge unter 100, werden die Einrichtungen für den eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
Stand 28.04.2021
am Freitag, 14.Mai 2021 bleibt unser Haus geschlossen.
Stand 27.04.2021
die Fachaufsicht hat uns eben mitgeteilt, dass auch für die kommende Woche die Notbetreuung bestehen bleibt.
Somit findet vom Montag, 26.04.2021 bis Sonntag, 02.05.2021 bei uns im Haus die Notbetreuung statt.
Stand 23.04.2021
soeben wurde uns mitgeteilt, dass die Notbetreuung um eine weitere Woche verlängert wurde.
Dies bedeutet, wir befinden uns vom Montag, 19. April 2021 bis Sonntag, 25. April 2021 im Status der Notbetreuung.
Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, 20. April 2021 auch diese Notbetreuung nicht statt finden wird, da unser Team einen Teamtag verbringen wird.
Stand 16.04.2021 09:10Uhr
Liebe Eltern,
bitte denken Sie daran, dass nächsten Dienstag, 20.04.2021 das Haus wegen eines Teamtags geschlossen ist.
Stand 15.04.2021
"Aufgrund eines Hinweises der Regierung von Oberbayern, die aufgrund von Anfragen aus dem Landkreis ausgelöst wurde, wird die amtliche Bekanntmachung für die maßgebliche Inzidenzeinstufung gemäß §§ 18 und 19 12. InfektionsschutzmaßnahmenVO für die Zeit vom 12.04.-18.04.2021 im Landkreis Weilheim-Schongau berichtigt.
Damit gelten bezogen auf den Inzidenzwert vom Freitag den 09.04.2021 in der kommenden Woche die Regelungen für einen Inzidenzwert von über 100.
Die Berichtigung des Amtsblattes vom 09.04.2021 wird heute auf der Homepage des Landratsamtes bekannt gemacht.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am Montag in der Tagespresse.
Norbert Merk
Verwaltungsdirektor"
von Montag, 12.04.2021 bis Sonntag, 18.04.2021 gilt somit für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Weilheim - Schongau weiterhin die NOTBETREUUNG!
Stand 10.04.2021
von Montag, 12.04.2021 bis Sonntag, 18.04.2021 gilt für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Weilheim - Schongau der eingeschränkte Regelbetriebt. Das heißt, Ihr Kind darf regulär bis max. 15.00Uhr seine Stammgruppe besuchen.
Wir freuen uns sehr darauf all unsere Kinder wieder zu sehen.
Schöne Grüße vom gesamten Team aus dem Haus für Kinder St. Vitus
Stand 09.04.2021
von Montag, den 05.04.2021 – Sonntag 11.04.2021 gelten im Landkreis Weilheim–Schongau folgende Regelungen:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Alle genannten Einrichtungen bieten eine Notbetreuung an, in der Kinder betreut werden, deren Eltern eine Kinderbetreuung anderweitig nicht sicherstellen können. Für die genannten Einrichtungen gelten strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie ein Test- und Maskenkonzept.
Wir wünschen Ihnen und ihren Familien ein gesegnetes Osterfest. Bleiben Sie gesund und genießen Sie jeden Moment der Sie glücklich macht.
Bis bald Ihr Haus für Kinder St. Vitus Team
Stand 01.04.2021
Aktuelle Situation
Die angekündigte Notbetreuung möchten wir mit diesem Schreiben aufklären und uns für dieses Durcheinander entschuldigen. Die Information der Regierung war es, dass eine Notbetreuung einsetzt sobald der Inzidenzwert am Freitag im Landkreis über 100 liegt. Dies wurde jedoch dann wieder revidiert und soll bei einem Inzidenzwert über 100 der einen länger Zeitraum anhält in Kraft treten. Wir sind in der Karwoche also regulär für unsere Kinder da und freuen uns auf sie.
29.03.2021
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Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Fortsetzung der Elternbeitragspauschale auch für den Monat März
Seitens der Bayerischen Staatsregierung wurde nun auch für den Monat März 2021 die pauschale Erstattung von Elternbeiträgen zugesagt. Das Sozialministerium hat die Inhalte im Newsletter 398 (abrufbar hier) bekannt gegeben. Ergänzt ist hier die Fortsetzung der Elternbeitragspauschale im März 2021, unabhängig davon, ob die Einrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 lediglich eine Notbetreuung anbietet. Für alle 3 Monate gelten die gleichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass ein Verrechnen der Beitragspauschale mit den tatsächlichen Beiträgen dabei ausgeschlossen ist.
Wir begrüßen, dass (entgegen der Ankündigung im 389. Newsletter) der Forderung des Verbandes entsprochen wurde, die Aufwendungen für das Mittagessen, das von den Kindern tatsächlich an bis zu fünf Tagen im Rahmen der sog. Bagatell-Klausel in Anspruch genommen wurde, anteilig für diese Tage mit den Eltern abgerechnet werden können, ohne dass die Elternbeitragspauschale entfällt.
Frühling lässt sein blaues Band
wieder flattern durch die Lüfte;
Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land
Veilchen träumen schon, wollen balde kommen.
Horch von fern ein leiser Harfenton!
Frühling, ja du bist´s Dich hab ich vernommen!
Eduard Mörike (1804-1875)
Liebe Eltern,
Frühling liegt in der Luft- die Tage werden länger, die Nächte kürzer. Die Farben bunter und intensiver.
Wir freuen uns mit allen Kindern im Haus den Frühling erleben zu dürfen J
Auch Sie zu Hause können den Frühling entdecken- suchen Sie doch mal bei einem Spaziergang den ersten Frühlingsboten.
Neues Leben in der Pflanzen- und Tierwelt erwachen.
Unsere Blicke gehen nach vorne und wir können ebenfalls eine große Lebens- und Unternehmungslust in der Natur spüren.
Der Frühling macht uns bewusst: Es kommt etwas Neues, die Natur erwacht zu einem neuen Kreislauf des Lebens.
Nehmen wir wieder das Leben bewusst wahr, erfreuen wir uns an der Schönheit des Lebens und genießen wir, dass wir leben dürfen.
Wir wünschen Ihnen als Familie eine gute Zeit des Aufbruchs und des Neuanfangs.
Bleiben Sie dem Leben auf der Spur-
Ihr Haus für Kinder Team St. Vitus
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Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung und HPT. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Flankiert wird der Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb durch die Möglichkeit der Reihentestungen sowie die baldige kostenfreie Zurverfügungstellung von Antigen-Selbsttests für Beschäftigte, über die wir bereits mit unserem 392. Kita-Newsletter informiert haben.
Hinzu kommt die klare Empfehlung für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Diesbezüglich wird der Rahmenhygieneplan derzeit überarbeitet. Der Unterschied von Mund-Nasen-Bedeckungen zu medizinischen Masken liegt darin, dass es sich bei einer medizinischen Maske um ein Medizinprodukt handelt. Medizinische Masken bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind rechteckig mit Faltenwurf und auf der Vorderseite (Außenseite) meist grün oder blau. Auf der Produktverpackung befindet sich das CE-Kennzeichen.
Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt, wie im 389. Kita-Newsletter beschrieben, trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
bitte geben Sie uns per Email unter
bitte bis 18.02.2021
bescheid wie Sie den eingeschränkten Regelbetrieb benötigen.
Diese Information ist für unsere Planung sehr wichtig!
Vielen Dank und bis bald !
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Eigentlich wäre jetzt, oder morgen, oder nächste Woche....
diese Aussagen sind gerade präsenter denn je....
Vieles ist durch die Pandemie anders, neu und sehr eingeschränkt.
Wir vermissen die vollen Gänge im Haus für Kinder St. Vitus, das bunte Treiben das jetzt eigentlich wäre...
Doch gemeinsam machen wir das Beste aus dieser Situation und laden alle Kinder und Sie auf eine bunte Faschings-Rally durch Iffeldorf ein.
Ab dem Unsinnigen Donnerstag (11.2.21) können im Dorf 7 bunte Plakate gesucht werden. Auf diesen Plakaten sind, mitunter einem kleinen, lieben Faschingsgruß - "Tanzt mit uns den Schubbi Dubbi" , einzelne Buchstaben versteckt. Werden die einzelnen Buchstaben geordnet, kommt ein Lösungswort heraus. Wenn Sie die Lösung gefunden haben, dürfen Sie gerne das Lösungswort am Haus für Kinder St. Vitus kontrollieren und eine Belohnung abholen (für jedes Kind wartet eine Überraschungstüte).
Viel Spaß beim Suchen und Knobeln.
Lassen Sie sich Überraschen und genießen Sie trotzdem die bunte Faschingszeit.... Narrenzeit...Krapfenzeit...Verkleidungszeit...
Wir laden Euch ein- macht einfach mit:
https://1drv.ms/v/s!ApsML-Lgn9frgqJGSTQsu8l6XNMJzw?e=G0xxGd
Kleine Hinweise für die Suche der 7 bunten Plakate:
Ihr werdet in den Bereichen unserer schönen Pfarrkirche St. Vitus , in der Dorfmitte, nähe des historischen Rathauses, im Umkreis des Bahnhofes und sogar Richtung Staltach fündig.....
Gutes Suchen......
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Stand 20.01.21
Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis
zum 14. Februar 2021
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am
19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis
14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung. (siehe Informationen untere Beiträge)
Bitte melden Sie Ihren Bedarf für eine Notbetreuung im Februar,
bis spätestens 27.01.21,
bei uns an.
Gerne per Email ( ).
Vielen DANK
Ihr Haus für Kinder TEAM ST. VITUS
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08. Januar 2021
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.
Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Die StMAS möchte nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Es ist bewusst, dass wir Ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.
Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Das Haus für Kinder St. Vitus steht Ihnen natürlich für die Notbetreuung ab
Montag den 11.01.2021 weiterhin zur Verfügung.
Wir bitten Sie bei Bedarf uns eine Email zu schreiben um die Organisation und Planung bestmöglichst zu gestalten. Danke!
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Haus für Kinder Team St. Vitus Iffeldorf
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Wir wünschen allen Kindern und Eltern
ein
Gutes, Gesundes und erlebnisreiches neues Jahr 2021
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Dezember 2020
Das Haus für Kinder wünscht
Frohe
Wunder- kleine und große
Engel- die Euch begleiten, wo immer Ihr auch seit
Immergrün- für Hoffnung und Beständigkeit
Harmonie- in Euren vier Wänden und in Euren Herzen
Nuss, Apfel und Mandelkern- auf Euren Tellern
Adventskerzen- die hell für Euch leuchten
Christstollen- um Euch die Weihnachtszeit zu versüßen
Heitere Gelassenheit- und davon gleich die doppelte Portion :-)
Tränen- die nur aus Freude und Rührung fließen
Erwartungen- die sich erfüllen und ein
Neues Jahr - das Euch Glück und Gesundheit verheißt
FROHES & GESEGNETES FEST !
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Lockdown 2.0
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Stand 14. Dezember 2020
Bund und Regierung haben sich erneut für einen Lockdown aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen entschieden.
Ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 gilt folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Die Frage einer Notfallbetreuung wurde mit dem Bayrischen Gemeindetag, dem Bayrischen Städtetag und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erörtert.
Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Kinder deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Informationen aus dem 379 Newsletter vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialem
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29. September 2020
Herbstbasar
Zu unserem großen Bedauern müssen wir heute die Mitteilung herausgeben, dass der diesjährige Herbstbasar aus bekannten Umständen ebenfalls ausfallen muss. Allen Beteiligten die
diesen Basar wieder auf die Beine stellen wollten
danken wir trotzdem für ihre Bereitschaft und ihr Engagement
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Wir suchen DICH!!
Unser Haus für Kinder St. Vitus sucht ab sofort einen ERZIEHER (m/w/d) in Vollzeit (39 Std/Woche) und freuen uns auf Ihre Bewerbung!!
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- Attraktive Vergütung nach ABD, ähnlich TVöD und Jahressonderzahlungen
- Umfangreiche Sozialleistungen, Beihilfeversicherung, sowie betriebliche Altersvorsorge
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Trägerunabhängiger Kinderbetreuungszuschuss
- 30 Tage Urlaub sowie Freistellung am 24.12 und 31.12
- Tolles Arbeitsumfeld
Gerne bieten wir Ausbildungsplätze an- bei Interesse melden !!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Katholisches Haus für Kinder St. Vitus, Maffeistrasse 20, 82393 Iffeldorf
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Stand 31.07.2020
Liebe Eltern,
anbei die aktuellen Informationen des Ministeriums:
355. NEWSLETTER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KINDERTAGESBETREUUNG
Wichtiger Hinweis für die Ferienzeit
Mit Blick auf die nächste Woche beginnenden Sommerferien möchten wir Sie über die Regelungen zu Reisen ins Ausland informieren. Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach den Maßgaben oben genannter Verordnung. Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch einer Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einstufung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenzen bei der Reiseplanung zu bedenken.
Veröffentlichung des Rahmen-Hygieneplans für den Regelbetrieb
Die Überarbeitung des Rahmen-Hygieneplans durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird sich voraussichtlich um mindestens eine Woche verzögern. Grund hierfür ist die Weiterentwicklung der Regelungen zu Kindern mit leichten Krankheitssymptomen, die derzeit in einer Arbeitsgruppe des LGL mit Kinderärztinnen und -ärzten erarbeitet wird. Die Experten haben sich hierfür mehr Zeit ausbedungen. Hierauf hat das Familienministerium keinen Einfluss. Wir bitten dennoch um Ihr Verständnis. Die ab dem 1. September 2020 geltenden Regelungen werden so bald wie möglich veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Bitte beachten Sie unsere Covid 19 bedingten Öffnungszeiten im September 2020!!
Wir sind täglich von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie da.
354. NEWSLETTER
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Regelbetrieb im neuen Kindergartenjahr sowie Stufenplan für den Fall steigender Infektionszahlen
Regelbetrieb
Sofern die Zahl der Neuinfektionen auf einem niedrigen Niveau bleibt, kann zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2020 der Regelbetrieb wiederaufgenommen werden. Der Kita-Betrieb soll so weit wie möglich in gewohnter Art und Weise laufen.
Der Infektionsschutz wird jedoch bis auf Weiteres auch im Regelbetrieb gewisse Einschränkungen vorgeben. Die Einrichtungen benötigen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept, das sich am Rahmen-Hygieneplan des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert.
Der Rahmen-Hygieneplan wird mit Wirkung zum 1. September 2020 vom LGL erneut angepasst und voraussichtlich in den nächsten Tagen veröffentlicht. Wir werden hierüber gesondert informieren. Bei der Überarbeitung werden insbesondere die teils noch bestehenden Einschränkungen im pädagogischen Alltag in den Blick genommen werden. Auch die Regelungen zum Betretungsverbot für Kinder mit Krankheitssymptomen, zum Beispiel leichten Erkältungskrankheiten, werden weiterentwickelt. Ziel ist es, praktikable Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Dabei wird weiterhin der notwendige Infektionsschutz gewährleistet, ohne die Beschäftigten, Kinder und Eltern mehr als notwendig zu belasten. Dafür erarbeitet das LGL derzeit gemeinsam mit Kinderärzten und -ärztinnen einen Leitfaden und Materialien zur Unterstützung der Praxis.
Stufenplan bei steigenden Infektionszahlen
Bei hohen bzw. steigenden Infektionszahlen könnte ein erneutes Herunterfahren der Kindertagesbetreuung erforderlich werden. Die Maßnahmen werden dabei nach Möglichkeit auf einzelne Gemeinden bzw. Landkreise begrenzt bleiben. Die Maßnahmen sollen zudem möglichst zeitlich befristet sein.
Die örtlichen Behörden erhalten hierfür Leitlinien von Seiten der Staatsregierung. Die Abwägung im Einzelfall trifft das jeweilige Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf unter Einbeziehung des Jugendamtes. Dabei werden auch die Interessen und Rechte der Beschäftigten in den Kitas, der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt.
Lediglich im Falle bayernweiter Einschränkungen würde die Staatsregierung selbst über die Maßnahmen entscheiden.
Den Trägern vor Ort soll ein möglichst großer Handlungsspielraum belassen werden, die Betreuung unter Einbeziehung der Eltern – insbesondere vermittelt durch die Elternbeiräte – individuell zu regeln.
Eingeschränkter Betrieb:
Sollte das Infektionsgeschehen zulassen, dass zwar nicht alle Kinder im Regelbetrieb betreut werden können, aber doch ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich ist, würden die Gesundheitsämter den Kitas einen bestimmten Rahmen vorgeben. Die Ausgestaltung dieses Rahmens bliebe den Trägern überlassen. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort (z.B. Personalausstattung, Räume, Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) könnten hierdurch im Einzelfall pragmatische Lösungen gefunden werden, um die Interessen von Beschäftigten, Kindern und Eltern soweit wie möglich in Einklang zu bringen.
Welches Betreuungsmodell vor Ort gewählt würde, wäre von den jeweiligen Kapazitäten und Prioritäten abhängig. Die Entscheidung träfe der Träger. Die Eltern – insbesondere die Elternbeiräte – sollten in diese Entscheidung einbezogen werden. Die Träger könnten sich zwischen folgenden beiden Varianten entscheiden:
1. Die Kinder könnten zum einen, wie in der Kindertagespflege, den Betreuungspersonen in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden. In der klassischen Kindertagespflege werden von einer Betreuungsperson bis zu acht Betreuungsverhältnisse eingegangen und dabei bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut, ggf. zuzüglich eigener Kinder. In diesem Rahmen könnten auch den pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften in den Kitas Kinder in kleinen Gruppen zugeordnet werden. Dieses Modell wäre insbesondere dort sinnvoll, wo auch eine räumliche Trennung der Gruppen möglich ist und die Betreuungszeiten der Kinder mit den Arbeitszeiten der Beschäftigten in Einklang zu bringen sind.
2. Zum anderen könnten die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, denkbar wären hier auch Schichtmodelle im wöchentlichen/halbwöchentlichen/täglichen Wechsel. Dieses Modell könnte insbesondere dort Anwendung finden, wo die Betreuung in der Kita gut durch Eltern-Betreuungsgruppen (mehrere Familien teilen sich die Betreuung untereinander auf) ergänzt werden könnte. Der Elternbeirat oder pädagogische Beschäftigte, die nicht in der Betreuung am Kind eingesetzt werden, könnten hierbei organisatorisch bzw. pädagogisch unterstützen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie bereits jetzt ein mögliches individuelles Konzept für eine der beiden Varianten im eingeschränkten Betrieb in Ihrer Einrichtung unter Einbeziehung des Elternbeirats erarbeiten. Auch wenn wir hoffen, dass dieses nicht zur Anwendung kommen muss, wären sie damit auf eine mögliche zweite Welle bestmöglich vorbereitet.
Eingeschränkte Notbetreuung:
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, könnte auch wieder nur eine eingeschränkte Notbetreuung möglich sein. Die Auswahl der Kinder, die in Notbetreuung betreut werden können, trifft bei lokal begrenzten Ausbruchsszenarien das örtliche Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
Betreuungsformen, die ohnehin eine geringere Gefahr eines Infektionsgeschehens mit sich bringen, etwa aufgrund der Gruppengröße oder der Betreuung an der frischen Luft, könnten je nach Entscheidung des jeweiligen Gesundheitsamts mit weniger Einschränkungen stattfinden. Dies könnte je nach Entscheidung vor Ort zum einen für die reguläre Kindertagespflege, zum anderen für Wald- und Naturkindergärten, Waldgruppen usw. gelten.
Als Reflexionsfragen zur Organisation und Vorbereitung eines eingeschränkten Betriebs bzw. einer eingeschränkten Notbetreuung bieten sich als erste Anhaltspunkte die Fragen in beiliegendem Dokument an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
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Stand 26. Juni 2020
Sehr geehrte Eltern und Kinder,
Wir freuen uns Euch alle wieder ab 01. Juli im Haus für Kinder St. Vitus begrüßen zu dürfen.
Um die Abstände im Haus gewährleisten zu können haben wir uns ein kreatives "Klammersystem" einfallen lassen. Es stehen Ihnen pro Gruppe immer 2 Eintrittskarten in Form einer Wäscheklammer zur Verfügung. Bitte treten Sie nur mit einer Eintrittskarte ein und desinfizierten Sie Ihre Händen und denken Sie bitte beim Verlassen des Hauses daran die Klammer wieder an dem Plakat für andere zur Verfügung zu stellen.
Um lange Warteschlangen in der Bring- und Abholsituation zu vermeiden bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst zügig in der Gruppe abzugeben und dann die Wäscheklammer wieder an dem Plakat zu befestigen. Bitte benutzen Sie zur Bring-/Abholzeit ausschließlich den Haupteingang.
Wir möchten den Kindern und Ihnen als Eltern wieder einen möglichst "normalen" Alltag im Haus für Kinder bieten, deshalb gibt es ab 01. Juli wieder regulär unser Mittagessenangebot unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
Um jedoch die weiteren Vorgaben im eingeschränkten Regelbetrieb einhalten zu können müssen wir unsere Öffnungszeiten von 01. Juli bis voraussichtlich 31. Juli anpassen.
Bitte beachten Sie dass diese ab kommenden Mittwoch gelten!
Neue Öffnungszeiten sind täglich von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr!
Für die Ferienzeit findet eine Bedarfsabfrage bis Montag, 06.07.20 statt.
Mit dem Elternbeirat entscheiden wir gemeinsam wie wir mit der Schließzeit vom 10. August bis 31. August verfahren werden.
Weitere Informationen für August 2020 folgen.
Wir freuen uns auf einen sonnigen Juli mit jeder Altersstufe
Ihr Haus für Kinder Team St. Vitus
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Stand 17.06.2020
349.Newsletter Bayrisches Staatsministerium Familie, Arbeit und Soziales
Eingeschränkter Regelbetrieb
zum 01. Juli 2020
Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert.
Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder Ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie
* keine Krankheitssymptome aufweisen,
* nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
* keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.
Eine erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder anderer Corona- bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden.
Derzeit gibt es jedoch keine Anzeichen.
Wie in anderen Lebensbereichen (Schule, Sport, Gastronomie) auch, arbeiten die Kindertageseinrichtungen weiter auf den Grundlagen eines Hygieneplans angegliedert an einem Rahmen- Hygieneplan.
Bitte beachten Sie unsere Informationen im Eingangsbereich zu unseren Hygienestandards.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir freuen uns sehr auf Euch!
(Stand 29. Mai 2020)
Liebe Eltern,
Die Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen sind bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert worden.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt sollen ab dem 1. Juli 2020 alle Kinder wieder regulär in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden können.
Ausweitung der Notbetreuung ab dem 15. Juni 2020
Nur mit Anmeldung und ausgefülltem Formular dürfen kommen:
- Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden (Kinder die bis 30.09.2021 6 Jahre alt werden oder Rücksteller)
- Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen (alle Zweijährigen und alle Dreijährige denen der Übergang zum Kindergarten noch bevorsteht)
- Geschwisterkinder (Kinder von Kindern die die Einrichtung laut Notbetreuung besuchen dürfen s.o. oder bereits besuchen) WICHTIG: Diese Kinder müssen in derselben Gruppe betreut werden! Größere Kinder werden daher eher in der Gruppe ihrer kleineren Geschwister betreut!
Wichtig: Kinder die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen frei von jeglichen Krankheitssymptomen sein. Hierzu zählen auch mögliche Allergien!
Sollten Sie Bedarf an einer Notbetreuung ab dem 15. Juni 2020 haben, melden Sie sich doch bitte per E-Mail ( ) oder Telefon (08856/4411).
Vielen Dank
Ihr Leitungsteam
(Stand 11.05.2020, 15.30 Uhr)
Liebe Eltern,
ab 25.05.2020 soll die Notbetreuung für Kinder die wieder in die Schule gehen sowie Vorschulkinder und deren Geschwister weiter ausgebaut werden.
Sollten Sie Bedarf an einer "Notbetreuung" haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich per E-Mail
oder telefonisch,
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr (08856/4411),
bis spätestens Dienstag, 19.05.2020 12.00 Uhr mit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Betreuung vor Ort nicht dem Regulärbetrieb entspricht.
Zur Zeit gibt es im Haus für Kinder kein Mittagessen!
Ihr Leitungsteam
Aktuelle Information (Stand 10.05.2020, 16:00 Uhr)
Die Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen wurden bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert!
Ab 11. Mai 2020: Erneute Ausweitungen der Notbetreuung
Die Notbetreuung wird erneut in Richtung eines erweiterten Notbetriebs ausgeweitet. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern.
Folgende weitere Gruppen können ab Montag, den 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen:
Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) haben. Gerade dort, wo schon vor der Corona-Pandemie auch unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung hoher Unterstützungsbedarf bestand, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Schon bislang bestand die Möglichkeit einer Notbetreuung, wenn dies vom zuständigen Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls angeordnet wurde. Damit hat der Kinderschutz insbesondere durch Unterstützung von Familien in Belastungssituationen auch in Corona-Zeiten oberste Priorität.
Kinder von studierenden Alleinerziehenden.
Hortkinder der 4. Klassen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.
Schrittweise weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen
Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zwei-Wochen-Schritten, um die Auswirkungen der vorherigen Veränderungen abschätzen zu können und den Einrichtungen den nötigen Vorlauf zu geben.
Im nächsten Schritt der Ausweitung bei der Notbetreuung, der ab dem 25. Mai 2020 in Frage kommt, ist eine Ausweitung bspw. für folgende Gruppen vorgesehen:
Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen.
Kinder in Waldkindergärten und anderen nicht gebäudegebundenen Kindertageseinrichtungen.
Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern.
Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.
Bitte beachten Sie, dass wir momentan kein Mittagessen in der Notbetreuung anbieten können, gerne wärmen wir mitgebrachte Speisen für Ihr Kind auf.
Bitte bleiben Sie gesund!
Aktuelle Information (Stand 06.05.2020, 15:00 Uhr) - Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung vom 05.05.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat am 05.05.2020 im Ministerrat neue Regelungen zur sukzessiven Aufstockung in den nächsten Wochen in der Notfallbetreuung und generellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen besprochen. Sobald uns konkrete Regelungen (Newsletter, AMS) oder die Allgemeinverfügung vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.
Liebe Eltern,
seit Montag, 27.04.2020, gibt es Neuerungen im Bereich der Notbetreuung für Kinder in der Kindertageseinrichtung.
Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung haben nun auch Kinder von Alleinerziehenden und Kinder von Eltern, in denen nur ein Elternteil in einem Bereich der sozialkritischen Infrastruktur arbeitet.
Der Bereich der Berufe, die zum Bereich der sozialkritischen Infrastruktur zählen wurde ebenfalls ausgeweitet.
Sollten Sie Fragen zur Notbetreuung / Bedarf an der Notbetreuung Ihres Kindes haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, bitte bleiben Sie gesund,
Ihr Team des Haus für Kinder
Liebe Kinder und Eltern,
Wir Erzieherinnen haben uns überlegt wie wir euch die Zeit daheim etwas versüßen könnten?!
Entstanden ist hierbei eine Überraschungskiste für euch.
Diese steht vor unserem Haupteingang. In ihr haben sich kleine Überraschungen versteckt mit z.B. etwas zum Malen, Basteln, etc.
Wenn du Lust auf so eine kleine Überraschung hast, dann schnapp dir am Besten gleich deine Mami oder deinen Papi und nichts wie los zu uns:-)
Aber keine Sorge, die Kiste wird immer wieder neu befüllt, ergänzt und erweitert!
Es geht also keiner leer aus und du darfst gerne auch öfter kommen!
Wir wünschen dir viel Spaß dabei
und freuen uns euch hoffentlich bald alle wieder zu sehen!
Deine Erzieherinnen vom Haus für Kinder
Corona Virus Aktuell
Achtung: Schließung aller Kitas in Bayern vom 16. März 2020
bis voraussichtlich 10. Mai 2020!
Gestern hat das Bayrische Staatsministerium bekannt gegeben, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen in Bayern voraussichtlich bis 10.05.2020 erfolgt.
Die Notbetreuung soll ausgeweitet werden (Aussage Frau Trautner 16.04.2020, 13:15 Uhr). Sobald uns dazu Details vorliegen werden wir die Informationen zeitnah einstellen.
Wir sind weiterhin für Sie von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter 08856/4411 oder per Email erreichbar
Die Notbetreuung ist ebenfalls weiterhin gewährleistet!
Liebe Kinder vom Haus für Kinder St. Vitus,
leider können wir uns momentan nicht sehen und mit Euch lachen, toben, gestalten, lesen und vieles mehr.
Aber wir freuen uns schon riesig auf Euch.
Damit die Zeit schneller vergeht würden wir uns sehr über selbst gemalte Bilder von Euch freuen,
zum Beispiel mit
"Was vermisst Du besonders" oder "Worauf freust du dich, wenn du wieder in das Haus für Kinder gehen darfst" oder "Mit was spielst du gerade zu Hause am Liebsten".
Eure Kunstwerke möchten wir gerne in unseren Eingangsbereich aufhängen.
Wenn Ihr dann wieder kommen dürft, könnt Ihr die Ausstellung betrachten.
Viel Spaß beim Kreativ sein, wir freuen uns!
Liebe Kinder und Eltern vom Haus für Kinder St. Vitus,
WIR VERMISSEN EUCH!!!
Neueste Informationen bezüglich der Corona Lage folgen in Kürze!
Sollten Sie Aufgrund der neuesten Lage eine Notbetreuung für Ihr/e Kind/er benötigen, teilen Sie uns dieses bitte per E-Mail oder telefonisch unter 08856/4411 (von 9.00-12.00 Uhr) mit.
Viele Grüße und bitte bleiben Sie gesund
Euer HfK TEAM
Stand 16.04.2020
Vorankündigungen: - Neue Informationen zur Kinderbetreuung - Stand 18.03.2020
Informationen aus dem Referat V 3 - Kindertagesbetreuung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (StMAS)
Sehr geehrte Eltern des katholischen Haus für Kinder St.Vitus,
aufgrund sich häufender Nachfragen möchten wir folgende Bereiche klarstellen, dass sie grundsätzlich zur kritischen Infrastruktur zählen:
Lebensmittelversorgung: Hier ist die gesamte Spanne von der Produktion bis zum Verkauf umfasst
Personen- und Güteverkehr
Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation)
Sollten Sie aufgrund dieser neuen Informationen eine Notbetreuung für Ihr/e Kind/er benötigen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail oder telefonisch unter 08856/4411 (Mo-Fr 9:00 - 12:00 Uhr) mit.
Vielen Dank und bitte bleiben Sie gesund,
das Leitungsteam des Haus für Kinder St.Vitus
Der Frühlingsbasar am 21.03.2020 im Pfarrheim St. Vitus
entfällt aufgrund der aktuellen Lage.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Sehr geehrte Eltern des katholischen Haus für Kinder St.Vitus,
auf Anweisung der bayerischen Staatsregierung werden alle bayerischen Kitas vom 16.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.
Wir bitten darum entsprechende Meldungen der Ministerien weiter zu verfolgen. Wir werden Sie auf unserer Homepage weiter informieren und auf dem Laufenden halten!
Es sollen Notgruppen für Eltern eingerichtet werden, deren Eltern "systemkritische Berufe" ausüben. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherheit der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Konkretisierungen erfolgen im Laufe des Tages von den Ministerien. (Stand 13.03.2020/ 15.00 Uhr)
Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen.
Wer eine entsprechende Notbetreuung benötigt, soll sich sich bitte am Montag den 16.03.2020 per E-Mail oder telefonisch unter 08856/4411 (9:00 -13:00 Uhr) im HfK melden. Wir werden die Betreuung sicherstellen.
Bitte bedenken Sie, dass ältere Personen (beispielsweise Großeltern) nicht als Betreuung genutzt werden sollten, da diese Personengruppe die Risikogruppe für das Virus darstellt.
Bitte bleiben Sie gesund!
Michaela Rößle
Leitung Kath. Haus für Kinder St.Vitus
Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Stand 07.03.2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die am heutigen Samstag, den 07.03.2020 in Kraft getreten ist:
"Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten."
(Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Anmeldetag im Haus für Kinder
am Dienstag, 10.03.2020
von 15:00 - 17:00 Uhr
Sie haben die Möglichkeit das Haus für Kinder St.Vitus, dessen Räumlichkeiten sowie die Gruppen-Erzieherinnen kennenzulernen. Zudem dürfen Sie gerne Fragen stellen, sich mit uns austauschen und können bei dieser Gelegenheit gleich Ihr Kind anmelden.
Wir freuen uns auf Sie,
das Team des Haus für Kinder
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie:
Frohe und gesegnete Weihnachten mit viel Zeit für all das,
was im Alltag oft zu kurz kommt.
Genießen Sie die Zeit im Kreise all Ihrer Liebsten
und rutschen Sie gut ins neue Jahr 2020!
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und die tollen Erlebnisse mit Ihren Kindern.
Herzliche Einladung
zur
"Tierischen" Weihnacht
im Garten des Hauses für Kinder
am Freitag, 20.12.2019
um 14:00 Uhr
Wir wollen den Garten während der Weihnachtsferien den Wildtieren, gerade in der kalten Jahreszeit, mit Futteranhängern & Co, übergeben und Ihnen so die Überwinterung etwas angenehmer zu machen!
Die Kinder haben bereits Futteranhänger hergestellt, gerne dürfen Sie auch eigenes Futter für die Tiere mitbringen.
Es gibt leckeren Punsch und Glühwein sowie Musik und Gesang der Kinder!
Auf Ihr zahlreiches Kommen freuen wir uns!
Das Team des Haus für Kinder
Sponsorenlauf des Haus für Kinder: Mach mit und sei dabei!
Wann: am Freitag, 11. Oktober 2019 um 15:00 Uhr am Sportplatz
Zu Ostern erleben wir die biblischen Geschichten mit den Kindern auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Auf dem Foto z.B. wird das letzte Abendmahl vor der Kreuzigung mit den Kindern gefeiert.
Anmeldetag im Haus für Kinder
am Dienstag, 12.03.2019
von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Eingeladen sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten die Interesse an einem Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz haben.
Sie können sich bei dieser Gelegenheit unser Haus und dessen Räumlichkeiten anschauen, Fragen stellen und/oder sich mit den Mitarbeitern austauschen.
Vorab können Sie sich gerne den Anmeldebogen auf unserer Homepage ausdrucken und schon ausgefüllt mitbringen.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns!
Bitte auf die Faschingseinladung für genauere Infos bezüglich des Zwergerlfaschings klicken!
Wichtige Info: neue E-Mail Adresse des Haus für Kinder St. Vitus ist:
Herzlichen Dank an alle Helfer und Helferinnen, die dazu beigetragen haben, dass unser Sankt Martinsumzug in Iffeldorf so ein schönes Fest geworden ist! Ein besonderer Dank gilt insbesondere Herrn Pfarrer Haf, der freiwilligen Feuerwehr Iffeldorf und den Musikern von den Iffeldorfer Bläsern. Ohne Sie alle wäre das Fest nicht das gewesen was es war!
Herzlich willkommen im neuen KitaJahr 2018/2019 in unserem Haus für Kinder St. Vitus.
Wir freuen uns sehr auf eine aufregende Zeit mit Ihnen und Ihren Kindern und hoffen auf eine ebenso tolle Zusammenarbeit wie im letzten Kitajahr.
Einen guten Start und eine schöne Zeit,
Ihr Haus für Kinder Team.
Bitte beachten Sie, dass wir eine neue E-Mail Adresse bekommen haben. Wenn sie uns schreiben wollen, verwenden Sie bitte dies Adresse, bis der Anbieter die Neue im Kontaktformular verändern kann. Danke. ','');
Liebe Eltern jetzt ist es bald wieder so weit, wir haben unseren Anmeldetag.
Ihr Kind ist bereit für die Krippe, den Kindergarten oder den Hort? Dann nichts wie los.
Am 13. März 2018 haben sie ab 15:00 Uhr die Möglichkeit,
sich unser Haus an zu schauen, das Team zu sehen und
Ihr Kind für einen Platz bei uns an zu melden.
Wir freuen uns auf Sie.
Das nächste große Ereignis findet schon bald statt...
...am Dienstag, 6. Februar 2018 ist ab 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr wie jedes Jahr im Landgasthof Osterseen in Iffeldorf unser "Zwergalfasching".
Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und auf ausgefallene Kostüme.
Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist durch das Team des kath. Haus für Kinder St. Vitus, die Tanzgruppen und die Unterstützung des Elternbeirates gesorgt.
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Nach einem guten Start in ein neues Jahr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit und ein tolles Jahr 2018
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Martinszug in Iffeldorf
(Gewinnerbild unseres Malwettbewerbs in der Drachengruppe.)Wir treffen uns am St. Vitusplatz und gehen von dort aus über den Schlossanger, die Osterseenstraße entlang und dann die Maffeistraße zum kath. Haus für Kinder.
Dort gibt es Glühwein und Punsch. Die Kinder und Erzieherinnen haben sich einiges einfallen lassen und freuen sich schon.
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Pflanzaktion
"Neuer Weidentunnel"An einem Freitagnachmittag hat der Elternbeirat unseren neuen Weidentunnel gepflanzt.
Groß und Klein haben tatkräftig Löcher gebuddelt, Weiden eingepflanzt und gegossen.
Vielen Dank für euren tollen Einsatz!!!
Jetzt heißt es fleißig gießen und Daumen drücken,
dass die Pflanzen ordentlich in die Höhe wachsen!
Verkehrserziehung: Die Polizei trainiert mit unseren Vorschulkindern für den Straßenverkehr
Rückblick:
Herr Ledermüller, von der Polizei Penzberg, war bei uns. Unsere Vorschulkinder bekamen von ihm genau erklärt, worauf man als Fußgänger im Straßenverkehr zu achten hat. Anschließend wurde das erlernte zusammen mit dem Polizisten an der Staltacherstraße umgesetzt, und jedes Kind durfte dort selbstverantwortlich und selbstbestimmend die Straße überqueren.
Unser Maifest 2017
stand unter dem Motto: "ZIRKUS!!!"
Wochenlang bereiteten sich alle auf das Maifest und die große Zirkusvorstellung vor. Als es endlich soweit war, waren alle sehr aufgeregt. Aber es ging alles gut, und es hat einen rießen Spaß gemacht. Vor allem weil Mama, Papa, Oma, Opa und Geschwister zuschauen durften und alle zum Schluss fleißig in die Hände klatschten!
Danach gab es Hot Dogs und Popcorn, jede Menge tolle Spielstationen und das Wetter hat auch wunderbar mitgespielt!