Nutzungsordnung
Präambel
Das Pfarrzentrum „St.Vitus“ wurde durch die großzügige finanzielle Unterstützung der Gemeinde Iffeldorf, die Förderung durch die Diözese Augsburg und nicht zuletzt - dank des tatkräftigen Einsatzes vieler Gemeindemitglieder - durch Eigenleistung und Spenden errichtet.
Dieses Haus soll ein Ort der Begegnung und der Kommunikation sein. Dem Wort Christi folgend - „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ - sollen die Räume dem vielfältigen Pfarrleben der Pfarrei „St.Vitus“, ihren Gruppen und Veranstaltungen dienen.
Das Pfarrzentrum ist ein Haus der Gastfreundschaft. Den gemeindlichen Gruppen, Vereinen, Organisationen und jedem, der anklopft, steht die Tür im Rahmen der Möglichkeiten offen.Es soll ein Ort sein, an dem Spaß, Freude und ein Miteinander erfahrbar werden.
In diesem Sinne soll die nachfolgende Ordnung Grundlage der gemeinsamen Nutzung sein. Sie soll nicht Grenzen setzen, sondern die vielfältigen Chancen der Nutzung möglich machen.
Durch entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit auf die Räume und die Einrichtung wird dazu beigetragen, dass alle lange Freude an den Räum- lichkeiten haben.Die Einhaltung dieser Ordnung hilft allen, dass ein zufriedenes Miteinander – auch mit der Nachbarschaft – möglich ist.
I. Allgemeine Bedingungen
Das Pfarrzentrum „St. Vitus“ steht zur Nutzung ganzjährig zu Verfügung.Alle Veranstal- tungen wahren den Rahmen und Anspruch der katholischen Kirche in Inhalt und Form der Veranstaltung. Auf die Zeiten und Feiertage des Kirchenjahres wird entsprechend Rücksicht genommen.
Der jeweiligen Gruppe bzw. dem Nutzer stehen die Räume gemäß dem Belegungsplan nach Absprache bzw. Benutzungsvereinbarung zur Verfügung. Es besteht kein An- spruch auf alleinige Nutzung des Hauses. Auf andere Gruppen wird Rücksicht genom- men.Für Vermietungen gibt es eine zusätzliche Benutzungsvereinbarung und Gebührenordnung.